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Rechtliches

Teilnahmebedingungen awork Partner-Programm 🤝

Wir freuen uns sehr, dass du an unserem awork Partner-Programm interessiert bist. Die folgenden Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem registrierten Nutzer (im Folgenden auch „Partner“) und der awork GmbH (im Folgenden auch „awork“). Gemeinsam werden awork und Partner auch als „Parteien“ bezeichnet.
  2. Die Teilnahmebedingungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Wir machen darauf aufmerksam, dass die durch das Programm erzielten Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden müssen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme am Partner-Programm, mit dem der Abverkauf der Produkte von awork über die awork Webseite erhöht werden soll. Die Teilnahme am Partner-Programm ist für den Partner kostenlos.
  2. Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom ausgewählten Vertrag des vermittelten Endkunden abhängig ist. Die Provision beträgt 25% der ersten 12 Monate des geworbenen Kunden.
  3. Das Partner-Programm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.

§ 3 Werbemittel und Online-Werbeträger

  1. Ein Werbemittel ermöglicht einen Verweis zwischen dem Online-Werbeträger des Partners und awork mittels eines Hyperlinks, über welchen Besucher der Seite des Partners, die den jeweiligen Werbeträger anklicken auf den Internetauftritt von awork gelangen.
  2. Die Formate und die Gestaltung der Werbemittel werden alleine von awork definiert und zur Verfügung gestellt und dürfen nicht verändert werden.

§ 4 Anmeldung/Vertragsschluss

  1. Die Nutzung unseres Partner-Netzwerks ist ausschließlich nach vorheriger Registrierung auf unserer Webseite möglich. Im Zuge der Registrierung stimmt der Partner diesen Bedingungen zu. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn awork die Registrierung des Partners akzeptiert, indem awork einen persönlichen Zugang für das Partner-Portal inkl. Partner-Link an den Partner per E-Mail verschickt.
  2. Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass sich diese Angaben ändern, ist der Partner verpflichtet, die Einträge unverzüglich zu berichtigen. Werden bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht oder wird eine Berichtigung unterlassen, so kann der Partner von der weiteren Nutzung des Partner-Programms ausgeschlossen werden.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partner-Programm und auf Abschluss eines Vertrags mit awork. awork kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen. Insbesondere behält awork sich vor, auch bereits freigeschalteten Partners jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bestehende Forderungen des Partner bleiben in diesem Fall erhalten.

§ 5 Provision

  1. Der Partner erhält von awork eine erfolgsabhängige Provision.
  2. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht unter folgenden Voraussetzungen:
  • durch die Werbetätigkeit des Partner ist ein kostenpflichtiger awork-Vertrag eines Endkunden mit awork zustande gekommen,
  • der Verkauf ist von awork protokolliert („getrackt“) worden (indem der Endkunde den Partner-Link des Partner verwendet hat),
  • der Verkauf ist von awork freigegeben und bestätigt worden und
  • es liegt kein Missbrauch im Sinne des § 8 dieser Teilnahmebedingungen vor.
  1. Als Verkauf gilt eine auf der awork Webseite von einem Endkunden vollständig durchgeführte Bestellung, die vom Endkunden auch vollständig bezahlt wurde. Der Endkunde muss weiterhin für eine, vom jeweiligen Provisionsmodell abhängige, festgelegte Zeit bei awork aktiver Kunde sein (Mindestkundenbindung). Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die der Partner selbst, ein mit ihm in jeglicher Form verbundenes Unternehmen, dessen Mitarbeiter oder seine Angehörigen oder Mitarbeiter der awork GmbH getätigt haben.
  2. Auf einmalige Leistungen (z.B. Beratung in der Onboarding-Phase) wird keine Provision gezahlt.
  3. Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist alleine der Partner verantwortlich. Für eventuelle Nachforderungen einer öffentlichen Behörde, die aus falschen Angaben des Partners resultieren, erhebt awork Rückforderungen.
  4. Vergütet wird immer nur der erste vom Endkunden abgeschlossene Vertrag. Sollte dieser Vertrag nicht der vorausgesetzten Mindestkundenbindung entsprechen, verfällt der Anspruch.
  • 1. Wird der vom Endkunden gewählte Vertrag innerhalb des Zeitraums der Mindestkundenbindung durch ein Upgrade höher gesetzt, findet eine Auszahlung statt, allerdings zu den Konditionen des zuerst abgeschlossenen Vertrags.
  • 2. Wird der vom Endkunden gewählte Vertrag innerhalb des Zeitraums der Mindestkundenbindung durch ein Downgrade niedriger gesetzt, findet eine Auszahlung statt, allerdings zu den Konditionen des gedowngradeten Vertrags.
  1. Der Anspruch auf Auszahlung einer Provision verfällt nach einem Jahr.

§ 6 Abrechnung

  1. Sofern der Partner erfolgreich vermittelt hat, steht ihm ein Auszahlungsanspruch im Rahmen einer Werbekostenerstattung zu. Die dabei erstellte Gutschrift wird in Form einer Self-Invoice im Portal bereit gestellt.Sofern der Partner nicht alle für die Erstellung einer Self-Invoice erforderlichen Daten im Portal hinterlegt hat, wird er im Portal entsprechend darauf hingewiesen. Die Erstellung einer Self-Invoice ist für die Auszahlung der Provision unerlässlich und kann nur erfolgen, wenn die Daten des Partners entsprechend der Vorgaben vervollständigt wurden.
  2. Vergütungsansprüche werden jeweils einen Monat nach Ablauf der erfüllten Mindestkundenbindung spätestens zur Zahlung fällig.
  3. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die während der Registrierung angegebene Bankverbindung. Etwaige Gebühren (z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) gehen zu Lasten des Partners.
  4. Die Abrechnung wird in der Regel um den 15. eines Monats erstellt und daraufhin binnen 14 Tagen ausgezahlt.

§ 7 Pflichten von awork

  1. awork stellt dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks und Bilder) zur Verfügung.
  2. awork sorgt in geeigneter Weise für ein Tracking der Buchungen, die mit dem Partner-Link erfolgen und ordnet diese dem Konto des Partners zu.
  3. awork betreibt die awork Webseite sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. awork schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der awork Webseite angebotenen Produkte und Werbemittel stehen in aworks alleinigem Ermessen.
  4. awork verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gem. § 5 dieser Teilnahmebedingungen unter den dort festgelegten Voraussetzungen.

§ 8 Rechte und Pflichten des Partners

  1. Der Partner darf die Werbemittel nur in seine Partner-Webseite einbinden. Es ist ausdrücklich untersagt, Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke genutzt werden.
  2. Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Webseite selbst verantwortlich. Es ist untersagt, während der Laufzeit dieses Vertrags Inhalte zu platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf von awork zu schaden. awork ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Partner-Webseiten zu prüfen. Verboten sind insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die die folgenden Themen betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Webseite selbst integriert sein noch darf von der Partner-Webseite aus zu entsprechenden Inhalten auf andere Webseiten verlinkt werden:
  3. Rassismus,
  4. Gewaltverherrlichung und Extremismus jedweder Art,
  5. Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
  6. Hetzen gegen Personen oder Unternehmen,
  7. persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
  8. urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder
  9. sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten darstellen, betreffen oder beinhalten.
  10. Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Sales über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen, ist untersagt. Es ist insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partner zu sorgen:
  11. Vortäuschung von Leads oder Sales, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf unserer Webseite,
  12. Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen,
  13. Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Partner-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat,
  14. Sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Leads zu sorgen,
  15. Verwendung von für awork oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen, etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Partner-Webseite ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch awork. Es ist insbesondere untersagt, Webseiten im Internet bereitzustellen, die zu einer Verwechslungsgefahr mit awork oder von awork angebotenen Produkten führen können. Der Partner darf insbesondere nicht die awork Webseite, Landingpages oder andere Auftritte von awork kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von awork übernehmen. Es muss der Eindruck vermieden werden, dass es sich bei der Partner-Webseite um ein Projekt von awork handelt oder dass ihr Betreiber mit awork in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partner-Programm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem awork Auftritt sowie von awork Logos oder Marken durch den Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch awork.
  16. Es ist verpflichtend, die Partner-Webseite auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
  17. E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für awork wirbt, darf nur erfolgen, wenn dies von awork zuvor freigegeben wurde und für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
  18. Es sind weiterhin alle Werbemittel unverzüglich zu entfernen, sofern seitens awork eine Aufforderung ergeht.
  19. Es ist verpflichtend, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das awork Trackingsystem und/oder awork Webseiten zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partner-Programm oder einzelne Beteiligte des Partner-Programm schädigen können.
  20. Des Weiteren ist es untersagt, Provisionen, die von awork ausgezahlt werden, ganz oder teilweise an Endkunden weiterzugeben.

§ 9 Unabhängigkeit der Vertragspartner

  1. Durch Teilnahme am awork Partner-Programm wird keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis oder ein Handelsvertretervertrag begründet. Die Internetseiten von awork und dem Werbenden werden unabhängig voneinander betrieben.

§ 10 Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe

  1. Im Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partner-Programm vorgenommenen Handlungen sind awork sowie alle Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Alle Kosten, die awork durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, sind dabei vom Partner zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
  2. Sollte der Partner gegen eine Missbrauchsregelung gem. § 8 dieser Teilnahmebedingungen verstoßen, ist er verpflichtet, eine von awork nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 11 Datenschutz

  1. awork verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften der DSGVO zu beachten und einzuhalten.
  2. awork wird personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und berechtigten wirtschaftlichen Interessen erheben.

§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
  2. Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt.
  3. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. awork kann die Kündigung auch durch Beschränkung des Zugangs zum Partner-Portal erklären. Der Partner kann die Kündigung auch durch Löschung des Zugangs zum Partner-Portal erklären. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet.
  4. Nach Beendigung des Vertrags sind alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von awork Anwendungen unverzüglich von der Partner-Webseite zu entfernen. Dies gilt auch für Webseiten oder andere Werbemedien, in denen die Werbemittel oder Links integriert wurden, ohne dazu berechtigt worden zu sein.
  5. Nach Beendigung des Vertrags generierte Leads und/oder Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
  2. awork behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, awork dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. awork hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.
  3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  4. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen awork und dem Partner wird Hamburg vereinbart.